Grenzen der Toleranz

Im August 2013 hat Amnesty International einen Bericht in englischer und russischer Sprache veröffentlicht, in dem Defizite beim Schutz der Meinungsfreiheit in Armenien aufgezeigt werden.

Zwar gibt es in Armenien eine Vielfalt von Medien, in denen politische und gesellschaftliche Themen kontrovers und kritisch kommentiert werden. In einigen Bereichen gelten jedoch abweichende Haltungen als unpatriotisch, die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt.

Nach dem Internationalen Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Armenien ratifiziert hat, ist der Staat nicht nur verpflichtet, nicht in das Recht Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzugreifen, sondern er soll diese Freiheiten auch fördern, indem er die Einwohner vor Übergriffen Dritter schützt. Der Internationale Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet den Staat darüber hinaus dazu, Menschen vor Diskriminierung wegen ihrer Herkunft oder Überzeugungen zu schützen. Der Bericht von Amnesty International identifiziert drei Bereiche, in denen der armenische Staat diesen Verpflichtungen nicht gerecht wird:

1. EINSCHÜCHTERUNG WEGEN KRITIK AN MISSSTÄNDEN IN DER ARMEE

Das sogenannte „Rekrutenschinden“ – Misshandlungen von Armeeangehörigen, insbesondere von neu einberufenen Wehrpflichtigen, in extremen Fällen mit Todesfolge – ist in der armenischen Armee weit verbreitet. In den letzten Jahren sind erste Untersuchungen und Berichte von kritischen Journalistinnen und Organisationen wie dem Büro der Helsinki-Bürgerversammlung in Vanadzor sowie der Armenischen Helsinki-Vereinigung publiziert worden und haben Empörung in der Öffentlichkeit hervorgerufen.

Armee und Sicherheitskräfte haben einen starken Einfluss auf die Politik. Sie berufen sich auf ihre Rolle im Krieg um die Kontrolle über Nagornyj Karabach und der anhaltend instabilen Situation in diesem Gebiet, um diesen Einfluss geltend zu machen. Dies führt dazu, dass Kritik an der Armee kaum geduldet wird. Der Bericht dokumentiert dies an drei Beispielen – der Journalistin Zhana Alexanian, der Menschenrechtsaktivistin Lala Aslikyan und des Schriftstellers Hovhannes Ishkanian. Sie wurden durch Verhöre und Verwarnungen von der Militärstaatsanwaltschaft, der Militärpolizei und der Polizei eingeschüchtert, auch wenn sie letztendlich strafrechtlich nicht belangt wurden. Dieses Vorgehen ist typisch für den Umgang mit Kritikerinnen und Kritikern der Armee, wobei der Druck offenbar oft von hochrangigen Politikern ausgeht.

2. ANGRIFFE AUF KONFLIKTLÖSUNGSAKTIVISTINNEN

In dem Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um Nagornyj Karabach gibt es zwar einen Waffenstillstand, aber von einer Lösung sind beide Seiten weit entfernt. Beide Regierungen schüren aus politischen Gründen nationalistische Gefühle. Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen, die diese Sicht der Dinge in Frage stellen und ein besseres Verhältnis von Armeniern und Aserbaidschanern fördern wollen, gehen das Risiko ein, als Verräter gebrandmarkt zu werden. So erging es den Organisatorinnen und Organisatoren des Filmfestivals „Stop“, die im April 2012 zunächst in Gyumri und, nachdem aufgebrachte BürgerInnen dies durch eine Blockade verhinderten, in Vanadzor aserbaidschanische Filme zeigen wollten. In Vanadzor stürmten am 17.04.2012 zweihundert DemonstrantInnen das Büro der Helsinki-Bürgerversammlung, wo das Festival stattfinden sollte, verwüsteten die Einrichtung und bedrohten die Mitglieder. Obwohl Angestellte der Kommunalverwaltung und Polizeibeamte anwesend waren, griffen sie nicht ein. Die von den OrganisatorInnen zur Hilfe gerufenen zusätzlichen Polizeikräfte trafen erst Stunden später ein, als sich die Menge bereits zerstreut hatte. In einem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurde zwar eine Steinewerferin zu einer Geldstrafe verurteilt; das Versagen der Polizei beim Schutz der Veranstalter hatte jedoch keine Konsequenzen.

3. DISKRIMINIERUNG UND HASSVERBRECHEN GEGEN HOMOSEXUELLE

Gleichgeschlechtliche Beziehungen stehen seit 2003 nicht mehr unter Strafandrohung, jedoch stoßen Homosexuelle und Menschen mit „abweichender“ sexueller Orientierung oder Genderidentität in allen Bereichen des Lebens auf Ablehnung und Benachteiligung. Vor dieser Diskriminierung und sogar vor gewalttätigen Ausschreitungen werden die betroffenen Menschen nicht ausreichend geschützt. Als der Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz erarbeitet wurde, wurden laut Aussagen des Menschenrechtsbeauftragten (Ombudsman) der armenischen Regierung Passagen, in denen die sexuelle Orientierung als explizit als Diskriminierungsgrund genannt wurde, aus dem Text gestrichen, weil religiöse und konservative Gruppen dagegen protestiert hatten. Eine Demonstration und mehrere Veranstaltungen anlässlich des Tags der kulturellen Vielfalt im März 2012 konnten nicht stattfinden, weil die Polizei den Schutz vor aggressiven, gewalttätigen Gegner/inne/n nicht gewährleisten konnte.

Bei den Strafverfolgungsbehörden stoßen Homosexuelle oft auf Vorurteile und können sich deshalb nur unzureichend gegen Bedrohungen und Angriffe wehren. Selbst hochrangige Politiker äußern sich wohlwollend über Angriffe auf Menschen wegen ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung. Illustriert wird dies am Beispiel des Brandanschlags auf die Bar DIY (Do it Yourself) in Eriwan. Deren Inhaberin, eine lesbische Frau, hatte schon früher Anzeige wegen Bedrohungen gestellt, ohne dass die Polizei reagierte. Am 08.05.2012 warf eine Gruppe junger Leute Molotow-Cocktails durch die Fenster der Bar, die ausbrannte. Die Polizei soll erst zwölf Stunden später am Tatort erschienen sein. Später wurden zwei Männer festgenommen, doch obwohl sie angaben, den Anschlag verübt zu haben, weil die Inhaberin lesbisch ist, wurde der Vorfall als „vorsätzliche Sachbeschädigung“ registriert, ohne das Motiv der Homophobie zu berücksichtigen. Die beiden Festgenommenen wurden kurze Zeit später aufgrund einer von zwei Parlamentsabgeordneten der nationalistischen Partei Dashnaktsutyun (Armenische Revolutionäre Föderation) gestellten Kaution freigelassen. Auch andere Politiker, so der stellvertretende Parlamentssprecher Eduard Sharmazanov, ein Mitglied der regierenden Republikanischen Partei, hießen den Anschlag gut. Die Bekämpfung der Homosexualität sei eine Frage der nationalen Sicherheit, so etwa der Abgeordnete Artsvik Minasyan (Dashnaktsutyun).

Die beiden Beschuldigten sind nach wie vor auf freiem Fuß und wurden bisher nicht vor Gericht gestellt, während die Inhaberin des DIY aus Angst um ihr Leben ins Ausland geflohen ist.

Als Konsequenz aus den Ergebnissen des Berichts fordert Amnesty International von der armenischen Regierung Maßnahmen, um das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit aller Einwohner zu achten und zu schützen, es Journalisten und Menschenrechtsaktivisten zu ermöglichen, ohne Einschüchterung und strafrechtliche Sanktionen zu arbeiten und wirksam gegen Diskriminierung und Übergriffe gegen LGBTI vorzugehen.

Dieser Text ist eine Zusammenfassung des Berichts „Armenia: No Space for Difference“, EUR 54/002/2013 (in russischer Sprache:„Армения: Различиям здесь не место“). Die Zusammenfassung wurde von der Koordinationsgruppe Südkaukasus angefertigt; verbindlich ist der englischsprachige Bericht.

24. März 2019